Das Land MV hat Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes, des
Aufenthaltsgesetzes und des Flüchtlingsaufnahmegesetzes MV umzusetzen.
Die ministeriellen Aufgaben im Bereich Ausländerangelegenheiten werden in
einem Referat des Innenministerium wahrgenommen. Sie umfassen die
Fachaufsicht über das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten
sowie die kommunalen Ausländerbehörden. Zudem ist hier die
Geschäftsstelle der Härtefallkommission angesiedelt.
Dem Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheit MV (Abteilung des
Landesamtes für innere Verwaltung; nachgeordnete Behörde des
Innenministeriums) obliegen die zentrale Aufnahme, Unterbringung,
Versorgung und Betreuung von Asylbewerbern (Aufnahmeeinrichtung) und
die anschließende landesinterne Verteilung in die kommunalen
Gebietskörperschaften. Daneben werden auch zentral zu erledigende
Aufgaben zur Rückführung wahrgenommen.
Integrationsmaßnahmen werden vom Sozialministerium wahrgenommen.
Hier ist ebenfalls nur ein Referat für diese Aufgabe zuständig. Die dort
verantworteten speziellen Angebote zur Integrationsförderung ergänzen
sozialpolitische Angebote die sowohl Staatsangehörigen als auch
Geflüchteten zugänglich sind, wie bspw. die Gewährung von Kosten der
Unterkunft. Die ineinandergreifenden Hilfeangebote sollte man nicht durch
verschiedene Ressortzuständigkeiten trennen.
Durch Zusammenführung der beiden Aufgabenbereiche im Ministerium für
Soziales, Integration und Gleichstellung wird eine verbessere Integration
erwartet.
Die Schaffung eines eigenständigen, vom Sozialministerium getrennten
Integrationsministeriums erscheint dagegen wegen der Trennung von den
sonstigen sozialen Hilfen nicht erstrebenswert.
Kapitel: | Integration anpacken. |
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Antragsteller*in: | Ulrike Seemann-Katz (KV Ludwigslust-Parchim) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 27.05.2021, 20:38 |
Kommentare
Ulrike Seemann-Katz:
Ronja Tabea Thiede:
Jürgen Friedrich: